Änderung im Telekommunikationsgesetz - ab Juli 2024

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist das Regelwerk für Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Es legt fest, was als Telekommunikationsdienst gilt und definiert die Beziehung zwischen Netzanbietern und Verbrauchern.
Das Gesetz sichert den Verbraucherschutz und darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, Investitionen in und Innovationen der digitalen Infrastruktur zu fördern.

Aufgrund der enormen Fortschritte in den letzten Jahren und der zukünftigen rasanten Entwicklungen wird das TKG regelmäßig aktualisiert werden.

Die am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Novelle des TKG bringt Änderungen mit sich.
Mit Ablauf der Übergangsfrist zum 30. Juni 2024 entfällt das Nebenkostenprivileg, durch das bislang die Kosten für das Kabelfernsehen über die Nebenkosten abgerechnet wurden.

Das heißt für alle Mieterinnen und Mieter:
Ab spätestens 1. Juli 2024 können Sie ihre Fernsehempfangsart frei wählen und einen eigenen Vertrag mit einem beliebigen Kabelanbieter abschließen.
Die bisher bestehenden Versorgungsverträge in Mehrfamilienhäusern wurden spätestens zu diesem Termin gekündigt. Die Kosten entfallen dann bei der Nebenkostenabrechnung. Im Gegenzug erhält jede Wohnung nur noch ein Signal über den bestehenden Kabelanschluss, wenn deren Bewohner einen eigenen Vertrag abgeschlossen haben. Ansonsten wird kein Signal mehr gesendet und es ist kein Fernsehschauen mehr möglich.

Avila informiert alle Mieterinnen und Mieter rechtzeitig über den jeweiligen Kündigungstermin des bestehenden Gemeinschaftsvertrages, so dass jeder frühzeitig einen eigenen Vertrag abschließen kann.

Vorteile für alle Bewohner:
· Sonderkonditionen für die TV- Grundversorgung können genutzt werden
· es ist eine individuelle Versorgung möglich


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